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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2022
Copyright KLAR! Zukunftsregion Ennstal, 2021
07.06.2022
Wildbachpflege kann Katastrophen verhindern:
Appell für gemeinsames Handeln!
Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen im Kontext der Wildbachpflege >> hier verfügbar!
Im Frühjahr und Sommer steigt wieder die Gefahr vor Starkniederschlägen. Mit ihren zahlreichen Wildbächen sind viele Ennstaler Gemeinden besonders betroffen. Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Wildbäche regelmäßig begehen und kontrollieren zu lassen. Doch wer ist für die Beseitigung sogenannter „Übelstände“ an und in Wildbächen verantwortlich? Eine kostenlose Veranstaltungsreihe der KLAR! Zukunftsregion Ennstal informiert nun Gemeinden und Grundeigentümer*innen über die Rechtslage und vermittelt Praxistipps. Der Startschuss erfolgte am 07. Juni in der Gemeinde Michaelerberg-Pruggern, weitere Info- & Praxisabende folgen in Stein/Enns (22.6.) und Öblarn (6.7.).
In Zeiten des Klimawandels und mit zunehmender Gefahr vor Starkniederschlägen ist es ein Gebot der Stunde, sowohl für Gemeinden als auch Bürger*innen und Grundeigentümer*innen, sich gemeinsam bestmöglich auf die Herausforderungen vorzubereiten. Umgefallene Bäume, Altholz, Wurzelstöcke, im Bachbett wachsende Sträucher oder nachrutschende Böschungen können zu Verklausungen und Hochwasser führen und Siedlungsgebiete gefährden. In einem ersten Schritt ist es wichtig, diese sogenannten gefahrbringenden Übelstände im Zuge von Wildbachbegehungen zu identifizieren. Das Forstgesetz verpflichtet die Gemeinden, Wildbachbegehungen jährlich durchführen zu lassen, Gefahrenquellen zu erheben und diese der Bezirksforstinspektion und den Grundeigentümern zu melden. Die Gefahr ist jedoch naturgemäß erst entschärft, sobald die identifizierten Gefahrenquellen auch beseitigt wurden. Doch wer ist nun für die oft sehr kosten- und arbeitsintensive Pflege der Wildbäche zuständig?
Ausschlaggebend ist: Gibt es einen Verursacher oder war es höhere Gewalt?
Die Gemeinden Öblarn, Sölk und Michaelerberg-Pruggern gehen dieser Frage nun im Rahmen der Klimawandel-Anpassungsmodellregion „KLAR! Zukunftsregion Ennstal“ auf den Grund. Es ist ihnen ein Anliegen, die Grundeigentümer*innen bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Denn nur gemeinsam kann diese herausfordernde Aufgabe bewältigt werden. Die erste von drei Veranstaltungen für Grundeigentümer*innen, Genossenschaftsmitglieder und interessierte Bürger*innen fand am 7. Juni in Pruggern statt. Als Vortragende geladen waren einerseits Christoph Gahbauer, Experte für Wildbachbegehungen, welcher anschaulich und praxisorientiert potenzielle Gefahrenquellen bei Wildbächen sowie Pflegemaßnahmen demonstrierte. Zudem klärte Dr. Gernot Esterl, stellvertretender Bezirkshauptmann des Bezirks Murau und zuständig für Wasser- und Forstrecht über die Rechtslage und Zuständigkeiten auf: „Ausschlaggebend ist laut dem Forstgesetz und dem Steiermärkischen Waldschutzgesetz, ob ein Verursacher der Übelstände festgestellt werden kann oder ob sie höherer Gewalt zuzuschreiben sind.“ Ein Verursacher sei zum Beispiel ein Grundeigentümer, welcher Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände im oder zu nahe am Bachbett gelagert hat. Auch Restmaterial von Holzschlägerungsarbeiten sollen unter keinen Umständen im Bachbett belassen werden. Kann jedoch kein Verursacher festgestellt werden, oder die Ursache für Gefahrenquellen im Gewässer ist höherer Gewalt zuzuschreiben, wie z.B. einem Windwurf oder einer Lawine, oder ist Gefahr in Verzug, verbleibt die Aufgabe der Beseitigung laut dem Steiermärkischen Waldschutzgesetzes bei der Gemeinde. Im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes können jedoch dennoch die Eigentümer der Ufergrundstücke bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen per Bescheid in die Pflicht genommen werden.
Appell für solidarisches Handeln zum Schutz der gesamten Gemeinde
Aber selbst, wenn die Beseitigung der Gefahrenquellen Aufgabe der Gemeinde bleibt, ist die Lage problematisch. Allein im Gebiet der kleinen Gemeinde Michaelerberg-Pruggern befinden sich 15 raumrelevante Wildbäche (also d.h. Wildbäche mit ausgewiesenen Gefahrenzonen) mit einer Gesamtlänge von 34 km, die eine Gefahr für Siedlungsgebiete bedeuten. Und es sind nicht nur diese Bäche betroffen, sondern zusätzlich noch viele Zubringer. Christoph Gahbauer betont: „Auch Wildbäche mit kleineren Einzugsgebieten können bei Starkniederschlägen ein großes Problem darstellen. Es ist wichtig, Übelstände zu priorisieren und rasch zu handeln, besonders dort, wo Gefahr im Verzug ist. Durch Solidarität können gemeinsam Hochwasserschäden minimiert werden. Die Beseitigung der Übelstände ist im eigenen Interesse jedes Grundeigentümers und zum Schutz der gesamten Gemeinde!“ Zielführend hierbei sei eine gute Kooperation zwischen allen Beteiligten, der Wildbach- und Lawinenverbauung, dem Wildbachbegeher, der Gemeinde, den Grundeigentümer*innen, den Waldgenossenschaften und Großgrundbesitzer*innen. Auch Vizebürgermeister Dieter Stangl bestätigt die Problematik: „Alle Bäche jährlich genau zu kontrollieren und zu bearbeiten, ist finanziell gar nicht möglich.“ Er appelliert an die Bürger*innen und Grundeigentümer*innen, die Problemstellen gemeinsam mit der Gemeinde anzugehen und aufzuarbeiten, um die Sicherheit für alle in der Gemeinde aufrecht zu erhalten.
Die weiteren Wildbachpflege Info- & Praxisabende finden in Sölk am 22.6. in der Mittelschule Stein/Enns sowie in Öblarn am 6.7. im Öblarner Haus für Alle, jeweils um 19:30 statt. Die Teilnahme ist kostenlos!
Eindrücke von der Wildbach-Pflege Infoveranstaltung in Pruggern mit Dr. Gernot Esterl (Land Steiermark) und Christoph Gahbauer (Umwelterkundung.at) am 07.06.2022):
Eindrücke von der Wildbach-Pflege Infoveranstaltung in Öblarn mit DI Josef Benak (Land Steiermark) und DI Christoph Skolaut (Skolaut Naturraum) am 06.07.2022:
Eindrücke von der Wildbach-Pflege Infoveranstaltung in Stein/ Enns mit DI Herwig Schüssler (Land Steiermark) und DI Christoph Skolaut (Skolaut Naturraum) am 22.06.2022: